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3G Regelung im Sport

Liebe Sportler:in,

die neue Landesverordnung, gültig ab kommenden Montag 23.08.2021, ist beschlossen und, wie erwartet, ist dann auch die 3G-Regelung beim Sport (in Innenräumen) zu beachten. 
Das bedeutet ab kommenden Montag:

Teilnahme am Sport (ab 18 Jahre) in geschlossenen Räumen nur von Geimpften (vollständig), Genesenen oder Getesteten

Vollständig geimpft: 14 Tage nach Verabreichung der abschließenden Impfdosis

Genesen: frühestens vor 28 Tagen und längstens vor 6 Monate

Getestet: Antigen-Schnelltest (max. 24 Std. alt), PCR-Test (max. 48 Std. alt). Ein Selbsttest vor Ort unter Aufsicht der Übungsleitung ist nicht möglich. Eine Aufsicht muss hierfür geschult sein.

3G-Regelung gilt für Teilnehmende und für die Übungsleitungen

Ausnahmen:

Kinder bis einschl. 6 Jahre sind von der Regelung ausgeschlossen.

Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre: bei Vorlage einer schulischen Bescheinigung über die wöchentlich zweimalige Teilnahme an den Tests in der Schule.

Anmerkungen:

Bei Eltern-Kind-Angeboten müssen die Eltern diese Nachweise ebenfalls erbringen.

Auch Eltern, die beim Training zuschauen, müssen diese Nachweise erbringen.

Die Übungsleitungen vermerken sich die Nachweise (Impfnachweis, ärztliches Genesenen-Attest, Testergebnis) entsprechend auf der Anwesenheitsliste.

Kopien, Fotos, etc. der Nachweise sind nicht erforderlich, einfache Sichtkontrolle. Hier ist der Datenschutz zu beachten.

Übungsleitungen, die die 3G-Regelung nicht erfüllen (können), dürfen ihre Gruppen dann nicht leiten.

Die bisherigen Regelungen bzgl. Hygiene, Maske tragen, Abstand halten bleiben natürlich weiterhin bestehen.

Diese neue Landesverordnung gilt bis zum 19.09.2021.

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